1.2
11. August 2026
Themenwünsche jederzeit einreichen
Sie können jederzeit eigene Themen einreichen – auch dann, wenn Ihr Kontingent für den laufenden Monat bereits verplant ist. Ihr Thema wird in dem Fall angenommen und für den Folgemonat eingeplant; beim Absenden sehen Sie, wann es läuft.
Eingereichte Themen haben Vorrang. Sie werden vor den Themen geschrieben, die plinio GEO selbst recherchiert. Der Umfang bleibt gleich, die Auswahl richtet sich stärker nach Ihnen.
Zusätzlich sehen Sie im Dashboard, wie viele Artikel im laufenden Monat noch frei sind.
1.1
3. August 2026
Jede Freigabe wird festgehalten
Wenn ein Beitrag auf „Bereit“ gesetzt wird, hält plinio GEO fest, wer das war und wann. Am Beitrag steht die Freigabe sichtbar, darunter der vollständige Verlauf aller Statuswechsel – auch dann, wenn ein Beitrag später wieder in die Überprüfung zurückgeht.
Der Verlauf bleibt vollständig erhalten, selbst wenn eine Freigabe zurückgenommen wird, und lässt sich nachträglich nicht ändern. Den Status können Sie außerdem direkt beim Lesen eines Beitrags umstellen.
1.0
2. August 2026
Nachweis für die KI-Transparenzpflicht
Seit dem 2. August gilt die Transparenzregel der europäischen KI-Verordnung. Texte, die mit KI entstanden sind und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung informieren, müssen als KI-erzeugt gekennzeichnet werden.
Diese Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Genau so arbeitet plinio GEO: Veröffentlicht wird ausschließlich, was Sie freigegeben haben. Der Verlauf belegt, dass diese Prüfung stattgefunden hat.
Ob Ihre Beiträge als „öffentlich bedeutsam“ gelten, ist nicht abschließend entschieden und wird im Einzelfall beurteilt – ein medizinischer Ratgeber liegt näher an der Pflicht als ein Beitrag über Fotokurse. Wir gehen deshalb den sicheren Weg: Der Nachweis entsteht in jedem Fall. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung.
Quelle:
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50 Absatz 4 – Begründung dazu in Erwägungsgrund 134